Staatsanwaltschaft Berlin
Abteilung 232 (Kapitaldelikte & Internationaler Rechtshilfeverkehr)
Turmstraße 91 · 10559 Berlin
Turmstraße 91 · 10559 Berlin
Geschäftszeichen: 232 Js 904/26
Rechtshilfe-Ref.: IRG-US-2026-8802
Datum: 15. September 2026
Rechtshilfe-Ref.: IRG-US-2026-8802
Datum: 15. September 2026
Staatsanwaltschaft Berlin · Postfach 11 05 59 · 10559 Berlin
Los Santos Medical Department (LSMD)
z. Hd. Frau Elisabeth Fuchstadt-Grey
4120 Capital Boulevard (El Burro Heights)
Los Santos, SA 90057
UNITED STATES OF AMERICA
z. Hd. Frau Elisabeth Fuchstadt-Grey
4120 Capital Boulevard (El Burro Heights)
Los Santos, SA 90057
UNITED STATES OF AMERICA
Ermittlungsverfahren wegen des unnatürlichen Todes von PARKER, Louisa (* 10.04.1992)
Hier: Übermittlung relevanter medizinischer Auszüge aus der Ermittlungsakte // Statusmitteilung
Sehr geehrte Frau Fuchstadt-Grey,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Ersuchen um Übermittlung weitergehender medizinischer Befunde zum Leichnam von Frau Louisa Parker.
Im Rahmen der internationalen Amts- und Rechtshilfe teilen wir Ihnen mit, dass das förmliche Todesermittlungsverfahren hinsichtlich der Leichenidentifizierung hierorts zum Abschluss gebracht werden konnte. Nach Durchführung der gerichtlich angeordneten Sektion durch das Institut für Pathologie und Konsiliardienste des St.-Gertrud-Klinikums Berlin-Pankow (Az. SEK-B-904/26) steht die Identität der am 06.09.2026 im Gleisbereich aufgefundenen Person als Frau Louisa Parker (* 10.04.1992) fest.
Die gerichtliche Beschlagnahme gem. § 87 StPO wurde daraufhin mit Verfügung vom 09.09.2026 aufgehoben und der Leichnam zur ordnungsgemäßen Bestattung freigegeben. Die Erdbeisetzung ist zwischenzeitlich vollzogen worden.
Ihrem Ersuchen folgend stellen wir Ihnen anbei die relevanten medizinischen und rechtsmedizinischen Teile der Ermittlungsakte zur Verfügung, namentlich:
- Die ärztliche Todesbescheinigung der Berliner Feuerwehr (Notfalleinsatz NEF 2605/1),
- Das betriebliche Ereignisprotokoll des Notfallmanagements der DB InfraGO AG (NFM-BER-26-8802),
- Das vollständige rechtsmedizinische Sektionshauptgutachten des St.-Gertrud-Klinikums (Leitender Konsiliararzt Dr. med. H. Behrendt),
- Die staatsanwaltschaftliche Bestattungsfreigabe gem. § 159 Abs. 2 StPO sowie
- Den behördlichen Einsargungs- und Beisetzungsnachweis des Bestattungshauses St. Helena.
Rechtlicher Hinweis zu Asservaten:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Überlassung oder Ausfuhr von im Verfahren gesicherten Asservaten (insbesondere biologische Proben, Gewebeblöcke und Materialspuren) aus strafprozessualen Gründen ausgeschlossen ist und verfahrensbedingt nicht bewilligt werden kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Überlassung oder Ausfuhr von im Verfahren gesicherten Asservaten (insbesondere biologische Proben, Gewebeblöcke und Materialspuren) aus strafprozessualen Gründen ausgeschlossen ist und verfahrensbedingt nicht bewilligt werden kann.
Die übermittelten Auszüge unterliegen dem Grundsatz der vertraulichen behördlichen Verwendung und dürfen ausschließlich für die von Ihnen dargelegten konsiliarischen Zwecke herangezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: Beglaubigte Auszüge aus den Akten 232 Js 904/26 (5 Dokumente via gesichertem Justiz-Datenkanal)
Vfg. v. 15.09.:
Eilt sehr! Vorab-Auszug an LSMD (Dr. Fuchstadt-Grey) übermitteln.
Hinweis: Asservat 01-B (Zähne) im Frachttransit noch nicht eingegangen. Identifizierung erfolgte digital!
gez. Kr.
Eilt sehr! Vorab-Auszug an LSMD (Dr. Fuchstadt-Grey) übermitteln.
Hinweis: Asservat 01-B (Zähne) im Frachttransit noch nicht eingegangen. Identifizierung erfolgte digital!
gez. Kr.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND // LAND BERLIN
Staatsanwaltschaft Berlin
Abteilung 232 · Kapitalverbrechen & Internationaler Rechtshilfeverkehr
| Geschäftszeichen: | 232 Js 904/26 |
| LKA-Tagebuch: | LKA-11-26-0906-44 (Mordkommission) |
| Sache / Tatvorwurf: | Verdacht des Mordes (§ 211 StGB) / Unnatürlicher Todesfall |
| Geschädigte Person: |
PARKER, Louisa (* 10.04.1992, 34 J.) (vormals im Verfahren geführt als unbekannte Person „Doe, Louisa“) |
| Auffindeort / Sterbetag: | 06.09.2026, 22:48 Uhr · Gleisanlage Pankow-Heinersdorf (Strecke 6088, km 8.2) |
| Beteiligte Dienststellen: | Berliner Feuerwehr (FW 2600), DB InfraGO (Nmg 11), Amtsgericht Tiergarten (Abt. 71 Gs), St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow, Bestattungen St. Helena |
Förmliches Inhaltsverzeichnis des Aktenhefts:
| Blatt 1: | Ärztliche Todesbescheinigung der Berliner Feuerwehr (Muster 1/B-NOT) |
| Blatt 2: | Ereignis- & Freigabeprotokoll DB InfraGO AG (Rili 423) |
| Blatt 3: | Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten gem. §§ 87, 88 StPO (71 Gs 4410/26) |
| Blatt 4–13: | Rechtsmedizinisches Hauptgutachten des SGK Berlin (SEK-B-904/26, 10 Seiten) |
| Blatt 14: | Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft Berlin gem. § 159 Abs. 2 StPO |
| Blatt 15: | Einsargungs- und Beisetzungsbescheinigung (Bestattungen St. Helena) |
| Blatt 16: | Amts- und Rechtshilfeübermittlung nach Los Santos (LSMD) |
AKTENBAND GESCHLOSSEN UND ZUR BEHÖRDLICHEN WEITERGABE FREIGEGEBEN // BERLIN, 15.09.2026
Land Berlin // Senatsverwaltung für Inneres und Sport
BERLINER FEUERWEHR · DIREKTION NORD · FEUERWACHE PANKOW (2600)
EINSATZMITTEL: NEF 2605/1 · RTW 2600/2 · LHF 2650/1 | DB InfraGO: Nmg 11 (Notfallmanager)
MUSTER 1/B-NOT
E-NUMMER: BF-26-0906-441
E-NUMMER: BF-26-0906-441
Ärztliche Todesbescheinigung // Leichenschauschein (Erstfeststellung)
1. Angaben zur Person der verstorbenen Person
| Familienname / Geburtsname: UNBEKANNT (Identitätsfeststellung obliegt Kriminalpolizei) | Vorname(n): Weibliche Person [Dokumentenhinweis: Louisa] |
|
Geschlecht:
✕ weiblich
männlich
unbestimmbar
|
Geburtsdatum / Geschätztes Lebensalter: Hinweis 10.04. (Jahr zerstört) / ca. 30–35 Jahre |
| Dokumentenfund am Auffindeort (§ 159 StPO Vermerk): Teilweise zerstörtes, stark blutkontaminiertes Ausweisdokument in Leichennähe gesichert. Sichtbar: Vorname Louisa, Geburtsdatum 10.04., Passfoto und Familienname mechanisch/thermisch unkenntlich. Dokument wurde ungeprüft als Asservat 01-C an LKA-Kriminaldauerdienst übergeben. Keine behördliche Identitätsbestätigung am Notfallort. | |
2. Angaben zu Sterbezeit und Auffindeort
| Auffindedatum & Uhrzeit: 06.09.2026 — 22:48 Uhr (Eintreffen NEF 2605/1) | Todeszeitpunkt (ärztlich geschätzt): 06.09.2026 — kurz vor Eintreffen (perakuter / frischer Todesfall) |
|
Auffindeort & bahnbetriebliche Örtlichkeit:
13127 Berlin-Pankow, Brachgelände ehem. Gbf Pankow-Heinersdorf / Strecke 6088, Schienen-km 8.2 (Gleis 3). Gleissperrung und Bahnerdung erfolgten durch Notfallmanager DB InfraGO (Ereignis-Nr. NFM-BER-26-8802). |
|
3. Feststellung des Todes / Sichere Todeszeichen
|
Totenflecke (Livores) — noch nicht ausgebildet
Totenstarre (Rigor mortis) — noch nicht eingetreten
✕ Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen / Zerstörung vitaler Organe
Fäulniserscheinungen
|
4. Feststellung der Todesart (Verbindliche Einstufung)
|
a) Natürlicher Tod
✕ b) Nicht natürlicher Tod (Gewalteinwirkung / Fremdverschulden)
✕ c) Todesart ungeklärt (Befundlage vor Ort unvollständig)
|
5. Veranlasste Maßnahmen & Übergabe
| Polizeiliche & behördliche Kooperation: Gemeinsame Einsatzstelle: Polizei Berlin (Dir 1 Nord), BPOLI Berlin-Ostbahnhof, DB-Notfallmanager Nmg 11 | Leichentransport / Sicherung: Beschlagnahme gem. § 87 StPO durch LKA 11 (Mordkommission). Überführung Prosektur St.-Gertrud-Klinikum |
| Abschlussvermerk Notarzt: Keine Reanimation aufgrund irreversibler Zerstörung zerebraler Strukturen. Gleisbereich nach Bahnerdung durch LHF 2650/1 ausgeleuchtet. Leiche nach Freigabe durch DB-Notfallmanager und Kriminaldauerdienst zur Obduktion überstellt. | |
DB
DB InfraGO AG // Notfallmanagement
Betriebsbezirk Ost · Notfallbezirk Berlin-Nord / Pankow
EREIGNIS-NR.: NFM-BER-26-8802
Gleissperrung / Fremdeinwirkung
Gleissperrung / Fremdeinwirkung
Ereignis- & Freigabeprotokoll gem. Richtlinie 423 // Personen im Gleis
| Streckennummer / Strecke: VzG-Strecke 6088 (Berlin-Karow – Berlin-Gesundbrunnen) | Betriebsstelle / Örtlichkeit: Streckenkilometer 8.2 (Nähe ehem. Gbf Pankow-Heinersdorf) |
| Alarmierung Notfallmanager (Nmg): 06.09.2026 — 22:42 Uhr (durch Notfallleitstelle Berlin) | Eintreffen am Ereignisort: 06.09.2026 — 23:01 Uhr (Einsatzfahrzeug Nmg-11) |
| Ereignisverlauf & Beteiligte Rettungskräfte | |
|---|---|
|
Anwesende Einsatzkräfte bei Eintreffen:
• Berliner Feuerwehr: NEF 2605/1, RTW 2600/2, LHF 2650/1 • Bundespolizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof (BPOLI B-O) • Polizei Berlin: Direktion 1 (Nord) & LKA 11 (KDD) |
Lage des Leichnams / Sachverhalt: Leiche lag quer über den Schienenprofilen von Gleis 3. Keine Schnitt- oder Überrollungstraumata durch Bahnfahrzeuge. Schwere Schädelzertrümmerung entstammt nicht bahnbetrieblichen Ursachen. |
|
Maßnahmen des Notfallmanagers (Nmg):
1. Bestätigung der Notsperrung Gleis 1 bis 4 (Strecke 6088 gesperrt ab 22:46 Uhr). 2. Bahnerdung veranlasst und Erdungsstangen gesetzt zur Sicherung der Feuerwehrkräfte (LHF 2650/1). 3. Übergabe des Gleisbereichs als Tatort an das Landeskriminalamt Berlin (LKA 11) um 23:18 Uhr. 4. Leichenabtransport über Zuwegung Güterladestraße freigegeben um 01:40 Uhr (07.09.2026). |
|
| Status der Streckenfreigabe | |
|---|---|
| Tatortfreigabe durch Kriminalpolizei: 07.09.2026 — 02:15 Uhr (KHK'in Weber, LKA 11) | Wiederaufnahme Bahnbetrieb: 07.09.2026 — 02:40 Uhr (Gleise 1–4 eingleisig freigegeben) |
Amtsgericht Tiergarten // Ermittlungsrichter
Kirchstraße 6 · 10557 Berlin · Abteilung für Ermittlungssachen
Geschäfts-Nr.: 71 Gs 4410/26
StA Berlin: 232 Js 904/26
LKA: LKA-11-26-0906-44
StA Berlin: 232 Js 904/26
LKA: LKA-11-26-0906-44
Beschluss über die gerichtliche Leichenöffnung (§§ 87, 88 StPO)
In dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
wegen des Verdachts des Mordes gem. § 211 StGB
zum Nachteil einer aufgefundenen, vorläufig als DOE, Louisa bezeichneten weiblichen Person (* 10.04., Geburtsjahr amtlich noch unbestimmt),
aufgefunden am 06.09.2026 im Gleisbereich der Strecke 6088 bei Schienenkilometer 8.2 in Berlin-Pankow.
wegen des Verdachts des Mordes gem. § 211 StGB
zum Nachteil einer aufgefundenen, vorläufig als DOE, Louisa bezeichneten weiblichen Person (* 10.04., Geburtsjahr amtlich noch unbestimmt),
aufgefunden am 06.09.2026 im Gleisbereich der Strecke 6088 bei Schienenkilometer 8.2 in Berlin-Pankow.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin – Abteilung 232 (Kapitaldelikte) – vom 07.09.2026 wird gemäß §§ 87, 88 der Strafprozessordnung (StPO) angeordnet:
- Die gerichtliche Leichenöffnung (Obduktion) der am 06.09.2026 aufgefundenen weiblichen Leiche wird angeordnet.
- Mit der Durchführung der Obduktion wird das Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie des St.-Gertrud-Klinikums Berlin-Pankow unter Leitung von Herrn Dr. med. H. Behrendt beauftragt.
- Gemäß § 87 Abs. 2 StPO hat die Sektion unter Hinzuziehung eines zweiten Arztes sowie in Anwesenheit der ermittelnden Beamten des Landeskriminalamtes Berlin (LKA 11) zu erfolgen.
- Die Leiche bleibt bis zur ausdrücklichen Freigabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmt. Jede Freigabe zur Bestattung oder Einsargung bedarf gesonderter staatsanwaltschaftlicher Genehmigung.
Gründe
I. Sachverhalt:
Am 06.09.2026 gegen 22:48 Uhr wurde im Gleisbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow-Heinersdorf bei Schienenkilometer 8.2 eine leblose weibliche Person aufgefunden. Der Notarzt des NEF 2605/1 der Berliner Feuerwehr stellte den Tod fest und klassifizierte diesen als nicht natürlich. Nach dem vorläufigen Bericht des Notfallmanagers der DB InfraGO AG (NFM-BER-26-8802) liegen keine Hinweise auf einen Schienenbahnunfall oder ein Überrollen durch Züge vor. Vielmehr weist der Leichnam massive, mit dem Leben unvereinbare Zertrümmerungsverletzungen des Schädels sowie defensive Schnitt- und Abwehrverletzungen an den Unterarmen auf, die auf ein Tötungsverbrechen schließen lassen. Der Fundort im Schotterbett deutet auf eine gezielte postmortale Verbringung hin.
Am 06.09.2026 gegen 22:48 Uhr wurde im Gleisbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Pankow-Heinersdorf bei Schienenkilometer 8.2 eine leblose weibliche Person aufgefunden. Der Notarzt des NEF 2605/1 der Berliner Feuerwehr stellte den Tod fest und klassifizierte diesen als nicht natürlich. Nach dem vorläufigen Bericht des Notfallmanagers der DB InfraGO AG (NFM-BER-26-8802) liegen keine Hinweise auf einen Schienenbahnunfall oder ein Überrollen durch Züge vor. Vielmehr weist der Leichnam massive, mit dem Leben unvereinbare Zertrümmerungsverletzungen des Schädels sowie defensive Schnitt- und Abwehrverletzungen an den Unterarmen auf, die auf ein Tötungsverbrechen schließen lassen. Der Fundort im Schotterbett deutet auf eine gezielte postmortale Verbringung hin.
II. Gesetzliche Voraussetzungen (§ 87 StPO):
Die Identität der getöteten Person ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt. Ein am Auffindeort gesichertes Dokumentenfragment (Asservat 01-C) weist lediglich auf den Vornamen „Louisa“ und den Tag „10.04.“ hin; das Geburtsjahr sowie das Lichtbild sind zerstört. Die Annahme eines gewaltsamen Todes stützt sich auf die eindeutigen äußeren Befunde massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Zur Klärung der exakten Todesursache, des Verletzungsmechanismus, des verwendeten Tatwerkzeugs sowie zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung anhand vorliegender medizinischer Vorbefunde (insbesondere der auf dem Rechtshilfeweg zeitgleich angeforderten zahnärztlichen Vergleichsunterlagen aus den USA sowie neurochirurgischer Operationsakten) ist die Öffnung der Leiche unerlässlich.
Die Identität der getöteten Person ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt. Ein am Auffindeort gesichertes Dokumentenfragment (Asservat 01-C) weist lediglich auf den Vornamen „Louisa“ und den Tag „10.04.“ hin; das Geburtsjahr sowie das Lichtbild sind zerstört. Die Annahme eines gewaltsamen Todes stützt sich auf die eindeutigen äußeren Befunde massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Zur Klärung der exakten Todesursache, des Verletzungsmechanismus, des verwendeten Tatwerkzeugs sowie zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung anhand vorliegender medizinischer Vorbefunde (insbesondere der auf dem Rechtshilfeweg zeitgleich angeforderten zahnärztlichen Vergleichsunterlagen aus den USA sowie neurochirurgischer Operationsakten) ist die Öffnung der Leiche unerlässlich.
III. Beweisauftrag an den Sachverständigen:
Der Sachverständige hat festzustellen:
Der Sachverständige hat festzustellen:
- Die unmittelbare Todesursache sowie den Todeszeitpunkt.
- Art, Richtung, Wucht und Reihenfolge der Gewalteinwirkungen gegen den Schädel.
- Eingrenzung des verwendeten Schlagwerkzeugs (Gewicht, Form, Materialanhaftungen).
- Abgrenzung vitaler von postmortalen Läsionen unter Berücksichtigung der Gleislage.
- Feststellung der Identität im morphologischen und odontologischen Abgleich mit den beigezogenen Vergleichsunterlagen sowie biologische Altersbestimmung.
Ausgefertigt: Berlin, den 07.09.2026 · Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle · Weiterleitung per Eil-Boten an StA Berlin (Abt. 232), LKA 11 und Prosektur St.-Gertrud-Klinikum.
St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow
Institut für Pathologie, Forensische Traumatologie und Konsiliardienste
Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité · Prosektur & Sektionsabteilung (Haus 14)
Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité · Prosektur & Sektionsabteilung (Haus 14)
St.-Gertrud-Klinikum Berlin · Schönhauser Allee 142a · 10435 Berlin · Konsiliardienst Tel: (030) 4891-240
|
An die Staatsanwaltschaft Berlin Abteilung für Kapitalverbrechen (Abt. 232) Geschäftszeichen: 232 Js 904/26 LKA-Tagebuch: LKA-11-26-0906-44 (Mordkommission) |
Sektions-Aktenzeichen: SEK-B-904/26 Sektionstag: 08.09.2026, 09:15 – 15:30 Uhr Obduzent: Dr. med. H. Behrendt, Leitender Konsiliararzt Beisitzende Zeugen: KOK Schulz (LKA 11), TA R. Brandt Rechtshilfe-Konsil: Vorab-Datentransfer CLMC Los Santos (USA) |
Rechtsmedizinisches Hauptgutachten gem. §§ 87, 88 StPO // Band I
| Verstorbene Person: | PARKER, Louisa (identifiziert gem. § 88 StPO) | Geburtsdaten: | 10.04.1992 (aus Vorakten verifiziert) |
| Sterbetag / Auffindung: | 06.09.2026 / 22:48 Uhr (km 8.2) | Altersstatus: | 34 Jahre (biolog. Schätzung: ca. 30–35 Jahre) |
1. Gesetzliche Grundlagen & Verfahrensbeteiligte
Die gerichtliche Leichenöffnung erfolgt auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten (Ermittlungsrichter) vom 07.09.2026, Az. 71 Gs 4410/26, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin. Mit der Vornahme der Obduktion wurde der Unterzeichnende, Dr. med. H. Behrendt, betraut. Gemäß § 87 Abs. 2 StPO erfolgte die Sektion unter ständiger Anwesenheit zweier gesetzlich vorgeschriebener sachverständiger Personen (Obduzent und Prosektur-Oberassistent TA R. Brandt) sowie in Gegenwart des sachbearbeitenden Beamten des Landeskriminalamtes Berlin, Kriminaloberkommissar Schulz (LKA 113). Vor Beginn der Sektion wurde die Identität des amtlich versiegelten Leichentransportsargs (Plombe LKA 11 #0442) geprüft und die Unversehrtheit protokolliert.
2. Zusammenfassung des Ermittlungsauftrags & Rechtshilfeweg
Der gutachtliche Auftrag erstreckt sich auf: (1) Die Feststellung der exakten Todesursache und Todesart, (2) Die Rekonstruktion des Traumamechanismus und Klassifikation des verwendeten Tötungswerkzeugs, (3) Die Abgrenzung vitaler versus postmortaler Läsionen unter Berücksichtigung des Bahngeländes, (4) Die molekularbiologische und toxikologische Spuren- und Asservatensicherung, sowie (5) Die Durchführung eines morphologischen Identitätsabgleichs anhand der beigezogenen klinischen Behandlungsakten inklusive biologischer Altersdiagnostik. Zur Identifizierung wurde am 07.09.2026 zeitgleich die Überstellung archivierter Vergleichszähne (Asservat 01-B) per Luftfracht sowie die vorabige digitale Bereitstellung des OPG-Röntgenstatus aus Los Santos veranlasst.
3. Postmortale Bildgebung (Multi-Slice-CT / PMCT)
Vor Eröffnung der Körperhöhlen erfolgte ein Ganzkörper-Scan im institutseigenen Computertomographen (Schichtdicke 0,6 mm). Der Scan dokumentiert: Schwerste Trümmerfrakturen des Viszerokraniums und der Kalotte mit multiplen Knochendislokationen. Im Bereich der rechten Schläfen- und Scheitelregion imponiert ein umschriebener Knochendefekt, dessen Ränder teils geglättet sind und dem Operationssitus der vorbekannten Kraniotomie entsprechen. Das postkraniale Skelett ist vollständig intakt; keine Frakturen oder Fremdmetalle an Extremitäten oder Thorax.
St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow
Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie · Obduktionsprotokoll SEK-B-904/26 (Parker, Louisa)
4. Äußere Besichtigung I: Habitus & Forensische Altersdiagnostik
1. Körpermaße und Ernährungszustand: Weiblicher Leichnam mit grazil-leptosomem Körperbau. Die an der Leichenmessbank ermittelte Körperlänge beträgt 168 cm. Das Leichengewicht beläuft sich auf 53,4 kg. Die Muskulatur ist mäßig kräftig entwickelt, das Unterhautfettgewebe am Abdomen spärlich ausgeprägt (Bauchdeckendicke im Nabelniveau 14 mm).
2. Gutachtliche Altersbestimmung (Osteologie & Skelettreife):
Da das am Auffindeort gesicherte Personaldokument (Asservat 01-C) im Bereich des Geburtsjahres mechanisch und thermisch vollständig zerstört ist, wurde eine standardisierte Altersdiagnostik durchgeführt:
• Epiphysenfugenstatus: Im PMCT und der makroskopischen Inspektion zeigen sich die medialen Claviculaepiphysen vollständig verknöchert (Abschluss der Ossifikation der Schlüsselbeine spricht für ein Mindestalter von vollendeten 26 bis 28 Jahren). Die Crista iliaca (Darmbeinkamm) ist nahtlos fusioniert.
• Skelettaler Status: Keine degenerativen Spongiosaveränderungen an den Wirbelkörpern. Das biologische Alter der getöteten Person wird anhand der knöchernen Reifekriterien zuverlässig auf ca. 30 bis maximal 35 Jahre eingegrenzt. Dies korrespondiert deckungsgleich mit dem aus den beigezogenen Behandlungsakten hervorgehenden Geburtsdatum der Louisa Parker (* 10.04.1992, somit 34 Jahre alt).
3. Taphonomische Zeichen und Leichenerscheinungen:
• Totenflecke (Livores): Ausgeprägt an den abhängigen Rückenpartien, namentlich im Bereich des Nackens, der Schulterblätter, des Gesäßes und der Oberschenkelrückseiten. Die Flecke zeigen eine blass-bläulich-violette Färbung. Auf kräftigen Fingerdruck lassen sich die Livores im Bereich der Lendenregion nur noch partiell und verzögert aufhellen.
• Totenstarre (Rigor mortis): An den großen Gelenken der unteren Extremitäten kräftig fixiert. Im Bereich der Kiefergelenke und der Halsmuskulatur ist die Starre durch die Bergung mechanisch durchbrochen.
2. Gutachtliche Altersbestimmung (Osteologie & Skelettreife):
Da das am Auffindeort gesicherte Personaldokument (Asservat 01-C) im Bereich des Geburtsjahres mechanisch und thermisch vollständig zerstört ist, wurde eine standardisierte Altersdiagnostik durchgeführt:
• Epiphysenfugenstatus: Im PMCT und der makroskopischen Inspektion zeigen sich die medialen Claviculaepiphysen vollständig verknöchert (Abschluss der Ossifikation der Schlüsselbeine spricht für ein Mindestalter von vollendeten 26 bis 28 Jahren). Die Crista iliaca (Darmbeinkamm) ist nahtlos fusioniert.
• Skelettaler Status: Keine degenerativen Spongiosaveränderungen an den Wirbelkörpern. Das biologische Alter der getöteten Person wird anhand der knöchernen Reifekriterien zuverlässig auf ca. 30 bis maximal 35 Jahre eingegrenzt. Dies korrespondiert deckungsgleich mit dem aus den beigezogenen Behandlungsakten hervorgehenden Geburtsdatum der Louisa Parker (* 10.04.1992, somit 34 Jahre alt).
3. Taphonomische Zeichen und Leichenerscheinungen:
• Totenflecke (Livores): Ausgeprägt an den abhängigen Rückenpartien, namentlich im Bereich des Nackens, der Schulterblätter, des Gesäßes und der Oberschenkelrückseiten. Die Flecke zeigen eine blass-bläulich-violette Färbung. Auf kräftigen Fingerdruck lassen sich die Livores im Bereich der Lendenregion nur noch partiell und verzögert aufhellen.
• Totenstarre (Rigor mortis): An den großen Gelenken der unteren Extremitäten kräftig fixiert. Im Bereich der Kiefergelenke und der Halsmuskulatur ist die Starre durch die Bergung mechanisch durchbrochen.
5. Bekleidungsbefund & Spurenträger am Körper
Der Leichnam wurde bekleidet eingeliefert. Die Asservierung erfolgte stückweise unter Aufsicht der Kriminalpolizei:
• Oberbekleidung: Dunkelblaues Sweatshirt aus Baumwollmischgewebe, im Brustbereich großflächig mit angetrocknetem, dunkelrotem Blut durchtränkt. Multiple unregelmäßige Einrisse im Schulterbereich links und an beiden Ärmeln, passend zu Zug- und Schleifbeanspruchung. Dunkle fettig-ölige Anhaftungen an der Rückenpartie ohne Verbrennungsmuster.
• Unterbekleidung: Schwarze Stoffhose, an beiden Kniepartien zerrissen mit Schottersteineinpressungen. Unterwäsche intakt, keine Zerreißungen, keine makroskopisch fassbaren Sekretantragungen.
• Oberbekleidung: Dunkelblaues Sweatshirt aus Baumwollmischgewebe, im Brustbereich großflächig mit angetrocknetem, dunkelrotem Blut durchtränkt. Multiple unregelmäßige Einrisse im Schulterbereich links und an beiden Ärmeln, passend zu Zug- und Schleifbeanspruchung. Dunkle fettig-ölige Anhaftungen an der Rückenpartie ohne Verbrennungsmuster.
• Unterbekleidung: Schwarze Stoffhose, an beiden Kniepartien zerrissen mit Schottersteineinpressungen. Unterwäsche intakt, keine Zerreißungen, keine makroskopisch fassbaren Sekretantragungen.
St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow
Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie · Obduktionsprotokoll SEK-B-904/26 (Parker, Louisa)
6. Äußere Besichtigung II: Panfaziales Berstungstrauma & OP-Zone
Deskription des Gesichtsschädeltraumas:
Der gesamte Gesichts- und Schädeldachbereich stellt sich als ein morphologisch vollständig desorganisiertes Trümmerfeld dar. Durch massive Gewalteinwirkung ist die knöcherne Architektur des Gesichts- und vorderen Hirnschädels vollends aufgehoben. Die Weichteildecke vom Stirnhaaransatz bis zur Unterkieferkante ist durch ein Ensemble von sternförmigen, winkeligen und zerfetzten Riss-Quetsch-Wunden zerstört. Die Wundränder sind grob gequetscht, unterminiert und weisen Gewebebrücken auf.
Befund der neurochirurgischen Operationsregion (Os temporale / parietale rechts):
Trotz der Zersplitterung des Schädeldaches lässt sich an den posterioren Anteilen der rechten Scheitelschuppe ein halbkreisförmig erhaltener Knochenrand mit Frässpuren abgrenzen. Die Randstrukturen zeigen eine bindegewebig-knöcherne Konsolidierungszone, passend zu einer neurochirurgischen Trepanation vor wenigen Monaten. Die Weichteile über diesem Areal sind von Hämatomen durchsetzt, lassen jedoch die fibrilläre Narbenlinie des ehemaligen neurochirurgischen Zugangs erkennen.
Der gesamte Gesichts- und Schädeldachbereich stellt sich als ein morphologisch vollständig desorganisiertes Trümmerfeld dar. Durch massive Gewalteinwirkung ist die knöcherne Architektur des Gesichts- und vorderen Hirnschädels vollends aufgehoben. Die Weichteildecke vom Stirnhaaransatz bis zur Unterkieferkante ist durch ein Ensemble von sternförmigen, winkeligen und zerfetzten Riss-Quetsch-Wunden zerstört. Die Wundränder sind grob gequetscht, unterminiert und weisen Gewebebrücken auf.
Befund der neurochirurgischen Operationsregion (Os temporale / parietale rechts):
Trotz der Zersplitterung des Schädeldaches lässt sich an den posterioren Anteilen der rechten Scheitelschuppe ein halbkreisförmig erhaltener Knochenrand mit Frässpuren abgrenzen. Die Randstrukturen zeigen eine bindegewebig-knöcherne Konsolidierungszone, passend zu einer neurochirurgischen Trepanation vor wenigen Monaten. Die Weichteile über diesem Areal sind von Hämatomen durchsetzt, lassen jedoch die fibrilläre Narbenlinie des ehemaligen neurochirurgischen Zugangs erkennen.
7. Forensische Werkzeugklassifikation & Schlagmechanik
1. Morphologische Rekonstruktion der Auftreffzone:
An den peripheren Bruchgrenzen des Stirn- und Scheitelbeins finden sich zwei charakteristische, rechteckig-kantig eingestanzte Knochenterrassen mit linearen Quetschsäumen. Dies belegt den Einsatz eines schweren, massiven Schlagwerkzeugs mit geometrisch definierter, planer Schlagbahn.
2. Werkzeugtypologische Eingrenzung:
Zur Erzeugung einer derart vollständigen Zertrümmerung des Schädels war eine kinetische Energie erforderlich, die typischerweise von folgendem Werkzeugtyp entfaltet wird:
• Vorschlag- oder Spalthammer (Kopfgewicht ca. 3.000 bis 5.000 g) mit stumpfem Stahl-/Gusskopf.
• Alternativ: Gleisbauschlägel, wie er im Bahnoberbau Verwendung findet.
3. Schlagfolge und Täterdynamik:
Aus den Überlagerungen der Frakturlinien lässt sich eine Serie von mindestens 5 bis 7 Einzelschlägen rekonstruieren. Nach dem Initialhieb gegen die Stirn-Schläfen-Region erfolgten mindestens 4 bis 5 Folgeschläge mit maximaler Wucht senkrecht von oben gegen den bereits reglos am Boden liegenden Schädel.
4. Mikromaterialspuren (Asservat WZ-01):
Aus den tieferen Wundspalten des Os frontale wurden metallische Mikroabriebe (ferromagnetische Eisenoxidpartikel / Rost) sowie mikroskopische Spuren eines roten Industrielacks (Alkydharzbasis) gesichert und an die Kriminaltechnik (LKA KT 21) überstellt.
An den peripheren Bruchgrenzen des Stirn- und Scheitelbeins finden sich zwei charakteristische, rechteckig-kantig eingestanzte Knochenterrassen mit linearen Quetschsäumen. Dies belegt den Einsatz eines schweren, massiven Schlagwerkzeugs mit geometrisch definierter, planer Schlagbahn.
2. Werkzeugtypologische Eingrenzung:
Zur Erzeugung einer derart vollständigen Zertrümmerung des Schädels war eine kinetische Energie erforderlich, die typischerweise von folgendem Werkzeugtyp entfaltet wird:
• Vorschlag- oder Spalthammer (Kopfgewicht ca. 3.000 bis 5.000 g) mit stumpfem Stahl-/Gusskopf.
• Alternativ: Gleisbauschlägel, wie er im Bahnoberbau Verwendung findet.
3. Schlagfolge und Täterdynamik:
Aus den Überlagerungen der Frakturlinien lässt sich eine Serie von mindestens 5 bis 7 Einzelschlägen rekonstruieren. Nach dem Initialhieb gegen die Stirn-Schläfen-Region erfolgten mindestens 4 bis 5 Folgeschläge mit maximaler Wucht senkrecht von oben gegen den bereits reglos am Boden liegenden Schädel.
4. Mikromaterialspuren (Asservat WZ-01):
Aus den tieferen Wundspalten des Os frontale wurden metallische Mikroabriebe (ferromagnetische Eisenoxidpartikel / Rost) sowie mikroskopische Spuren eines roten Industrielacks (Alkydharzbasis) gesichert und an die Kriminaltechnik (LKA KT 21) überstellt.
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Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie · Obduktionsprotokoll SEK-B-904/26 (Parker, Louisa)
8. Äußere Besichtigung III: Abwehrläsionen & Fremdspuren
1. Obere Extremitäten (Defensivverletzungen):
• Rechter Unterarm: An der Ulnarkante finden sich drei parallel angeordnete, schräg verlaufende Riss-Quetschwunden von 3,2 cm, 4,5 cm und 2,8 cm Länge mit deutlicher vitaler Unterblutung des subkutanen Fettgewebes (Abwehrhaltung gegen herabsausende Werkzeuge). Knöcherne Strukturen der Arme und Hände intakt; keine postkranialen Fremdmaterialien.
• Linker Unterarm und Hand: Auf der Dorsalseite des linken Handrückens imponiert ein flächenhaftes Trümmerhämatom (6 × 4 cm) mit Fraktur des Os metacarpale IV. Die Endglieder der Finger II, III und IV zeigen subunguale Einblutungen.
2. Fremdspurensicherung (Asservate SP-EXT-01 bis 04):
Unter den Fingernägeln der linken Hand sowie an der Streckseite des rechten Handgelenks wurden Epithelabriebe gesichert. Diese Asservate wurden zwecks Spurenabgleich und Täterfahndung an das LKA Berlin übergeben.
3. Rumpf, Becken & Gleisausschluss:
Über dem Thorax links streifenförmige Hämatome (Tritte am Boden). Beckengürtel stabil. Es fehlen jegliche Überrollungs- oder Radkranzspuren; die Lage auf Gleis 3 belegt eine postmortale Verbringung.
• Rechter Unterarm: An der Ulnarkante finden sich drei parallel angeordnete, schräg verlaufende Riss-Quetschwunden von 3,2 cm, 4,5 cm und 2,8 cm Länge mit deutlicher vitaler Unterblutung des subkutanen Fettgewebes (Abwehrhaltung gegen herabsausende Werkzeuge). Knöcherne Strukturen der Arme und Hände intakt; keine postkranialen Fremdmaterialien.
• Linker Unterarm und Hand: Auf der Dorsalseite des linken Handrückens imponiert ein flächenhaftes Trümmerhämatom (6 × 4 cm) mit Fraktur des Os metacarpale IV. Die Endglieder der Finger II, III und IV zeigen subunguale Einblutungen.
2. Fremdspurensicherung (Asservate SP-EXT-01 bis 04):
Unter den Fingernägeln der linken Hand sowie an der Streckseite des rechten Handgelenks wurden Epithelabriebe gesichert. Diese Asservate wurden zwecks Spurenabgleich und Täterfahndung an das LKA Berlin übergeben.
3. Rumpf, Becken & Gleisausschluss:
Über dem Thorax links streifenförmige Hämatome (Tritte am Boden). Beckengürtel stabil. Es fehlen jegliche Überrollungs- oder Radkranzspuren; die Lage auf Gleis 3 belegt eine postmortale Verbringung.
9. Molekularbiologische Befundung & DNA-Degradation
Analytische Limitation & Probenbeschaffenheit:
Für die molekulargenetische Typisierung wurde eine Gewebeprobe aus dem oberflächlich zerdrückten, stark blut-, erd- und schmiermittelkontaminierten Schläfenlappen entnommen (Probe LE-DNA-01). Die Typisierung ergab:
• Massive PCR-Inhibition: Nachweis petrochemischer Gleisöle, Ruß und mineralischen Gleisstaubs, welche als enzymatische Taq-Polymerase-Inhibitoren wirken.
• Allel-Verlust: Aus dieser kontaminierten Probe konnte kein gerichtsfestes DNA-Vollprofil amplifiziert werden; 12 von 16 Loci fielen infolge von Allelic Dropout aus. Das Ergebnis lieferte lediglich ein Teilsignal an 4 Loci.
Verfahrensentscheidung: Auf eine zeitaufwendige Nachbeprobung aus tiefem Muskelgewebe oder Röhrenknochen wurde verzichtet, da die zügig per Telekonsil übermittelten digitalen Zahnbefunde in Kombination mit dem neurochirurgischen Trepanationsdefekt bereits eine tragfähige morphologische Identifizierungsgrundlage darstellten.
Für die molekulargenetische Typisierung wurde eine Gewebeprobe aus dem oberflächlich zerdrückten, stark blut-, erd- und schmiermittelkontaminierten Schläfenlappen entnommen (Probe LE-DNA-01). Die Typisierung ergab:
• Massive PCR-Inhibition: Nachweis petrochemischer Gleisöle, Ruß und mineralischen Gleisstaubs, welche als enzymatische Taq-Polymerase-Inhibitoren wirken.
• Allel-Verlust: Aus dieser kontaminierten Probe konnte kein gerichtsfestes DNA-Vollprofil amplifiziert werden; 12 von 16 Loci fielen infolge von Allelic Dropout aus. Das Ergebnis lieferte lediglich ein Teilsignal an 4 Loci.
Verfahrensentscheidung: Auf eine zeitaufwendige Nachbeprobung aus tiefem Muskelgewebe oder Röhrenknochen wurde verzichtet, da die zügig per Telekonsil übermittelten digitalen Zahnbefunde in Kombination mit dem neurochirurgischen Trepanationsdefekt bereits eine tragfähige morphologische Identifizierungsgrundlage darstellten.
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10. Innere Besichtigung I: Kopfhöhle & Hirngewebe
1. Schädelöffnung und Weichteile:
Nach Abklappen der Kopfschwarte zeigt sich das gesamte Viszero- und Neurokranium in Einzelfragmente zerlegt. Bei Inzision der Dura entleeren sich ca. 180 ml Cruor- und Flüssigblut. Die Schädelbasis ist geborsten. Im Bereich der rechten Schläfenregion findet sich eine teils zerrissene, bräunlich verdickte Dura-Duplikatur, korrespondierend zum ehemaligen Trepanationsrand.
2. Hirnsubstanz und Zerstörungsmuster:
Das Gehirn wiegt 1.220 g und ist von multiplen Rinden- und Markzerreißungen durchsetzt. Schwere Kontusionen an beiden Frontal- und Temporallappen. Zerstörung der Medulla oblongata und Einklemmung der Kleinhirntonsillen ins Foramen magnum. Sofortiger Eintritt des Hirntodes durch Ausfall der zentralen Vitalzentren.
3. Asservierung von intra-axialem Gewebe:
Aus den zerquetschten Randbezirken des rechten Temporallappens, unmittelbar unterhalb des OP-Defekts, wurden Schnittfragmente für den histologischen und molekularen Abgleich gesichert (Asservat TU-MED-01).
Nach Abklappen der Kopfschwarte zeigt sich das gesamte Viszero- und Neurokranium in Einzelfragmente zerlegt. Bei Inzision der Dura entleeren sich ca. 180 ml Cruor- und Flüssigblut. Die Schädelbasis ist geborsten. Im Bereich der rechten Schläfenregion findet sich eine teils zerrissene, bräunlich verdickte Dura-Duplikatur, korrespondierend zum ehemaligen Trepanationsrand.
2. Hirnsubstanz und Zerstörungsmuster:
Das Gehirn wiegt 1.220 g und ist von multiplen Rinden- und Markzerreißungen durchsetzt. Schwere Kontusionen an beiden Frontal- und Temporallappen. Zerstörung der Medulla oblongata und Einklemmung der Kleinhirntonsillen ins Foramen magnum. Sofortiger Eintritt des Hirntodes durch Ausfall der zentralen Vitalzentren.
3. Asservierung von intra-axialem Gewebe:
Aus den zerquetschten Randbezirken des rechten Temporallappens, unmittelbar unterhalb des OP-Defekts, wurden Schnittfragmente für den histologischen und molekularen Abgleich gesichert (Asservat TU-MED-01).
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11. Innere Besichtigung II: Hals- und Brustorgane
1. Weichteile des Halses, Kehlkopf & Trachea:
Präparation im blutfreien Feld. Halsmuskulatur ohne Einblutungen. Zungenbein und Kehlkopfskelett intakt, keine Knorpelfrakturen. Kehlkopfschleimhaut blassrosa, ohne Petechien. Trachea und Stammbronchien enthalten reichlich schaumiges Blutgemisch (vitales Einatmen von Eigenblut während der Zertrümmerung des Gesichts).
2. Pleurahöhlen und Lungen:
Keine Ergüsse. Pleura visceralis glatt, vereinzelte subpleurale Erstickungsblutungen (Tardieu-Flecke). Linke Lunge 410 g, rechte Lunge 480 g; voluminös gebläht mit ausgeprägter schaumig-blutiger Schnittfläche. Akute alveoläre Blutaspiration.
3. Herzbeutel, Herz & Gefäßstämme:
Herzbeutel enthält ca. 15 ml Serum. Herz wiegt 285 g (11 × 9 × 5 cm). Kammern kontrahiert mit geringen Mengen Cruorblut. Myokard homogen rotbraun, fest. Koronarien zartwandig, frei durchgängig. Aorta und Hohlvenen intakt.
Präparation im blutfreien Feld. Halsmuskulatur ohne Einblutungen. Zungenbein und Kehlkopfskelett intakt, keine Knorpelfrakturen. Kehlkopfschleimhaut blassrosa, ohne Petechien. Trachea und Stammbronchien enthalten reichlich schaumiges Blutgemisch (vitales Einatmen von Eigenblut während der Zertrümmerung des Gesichts).
2. Pleurahöhlen und Lungen:
Keine Ergüsse. Pleura visceralis glatt, vereinzelte subpleurale Erstickungsblutungen (Tardieu-Flecke). Linke Lunge 410 g, rechte Lunge 480 g; voluminös gebläht mit ausgeprägter schaumig-blutiger Schnittfläche. Akute alveoläre Blutaspiration.
3. Herzbeutel, Herz & Gefäßstämme:
Herzbeutel enthält ca. 15 ml Serum. Herz wiegt 285 g (11 × 9 × 5 cm). Kammern kontrahiert mit geringen Mengen Cruorblut. Myokard homogen rotbraun, fest. Koronarien zartwandig, frei durchgängig. Aorta und Hohlvenen intakt.
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12. Innere Besichtigung III: Bauch-, Becken- & Retroperitonealorgane
1. Bauchraum und Verdauungstrakt:
Bauchdecken weich, Peritonealhöhle frei von Blut oder Entzündungen. Magen enthält ca. 35 ml schleimige, graubraune Flüssigkeit ohne feste Bestandteile (Magenentleerung abgeschlossen; letzte Nahrungsaufnahme mindestens 4 bis 6 Stunden vor Todeseintritt). Schleimhaut intakt.
2. Leber, Gallenblase & Milz:
Leber 1.310 g, Kapsel glatt, Parenchym blassbraun. Gallenblase vorhanden, normal mit Galle gefüllt, ableitende Gänge frei. Milz 65 g, runzelig geschrumpft, Schnittfläche trocken (Zustand nach akutem Verblutungsschock).
3. Nieren & Urogenitaltrakt:
Nieren (li. 135 g, re. 130 g) von fester Konsistenz, Rindenband blass. Harnblase enthält 30 ml klaren Urin (gesichert für Toxikologie). Uterus und Adnexe unauffällig.
Bauchdecken weich, Peritonealhöhle frei von Blut oder Entzündungen. Magen enthält ca. 35 ml schleimige, graubraune Flüssigkeit ohne feste Bestandteile (Magenentleerung abgeschlossen; letzte Nahrungsaufnahme mindestens 4 bis 6 Stunden vor Todeseintritt). Schleimhaut intakt.
2. Leber, Gallenblase & Milz:
Leber 1.310 g, Kapsel glatt, Parenchym blassbraun. Gallenblase vorhanden, normal mit Galle gefüllt, ableitende Gänge frei. Milz 65 g, runzelig geschrumpft, Schnittfläche trocken (Zustand nach akutem Verblutungsschock).
3. Nieren & Urogenitaltrakt:
Nieren (li. 135 g, re. 130 g) von fester Konsistenz, Rindenband blass. Harnblase enthält 30 ml klaren Urin (gesichert für Toxikologie). Uterus und Adnexe unauffällig.
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13. Identifizierungsmerkmal I: Forensische Odontologie (Prioritärer Digitalabgleich)
Verfahrensökonomischer Verzicht auf physischen Asservatentransfer:
Zur Identitätsklärung wurden am 07.09.2026 bei den US-Behörden in Los Santos zeitgleich zwei Maßnahmen initiiert: (a) Die förmliche Sicherstellung und Luftfracht-Überstellung archivierter Vergleichszahnfragmente (Asservat 01-B) sowie (b) Die sofortige Zuleitung aller verfügbaren digitalen Behandlungsblätter und hochauflösenden OPG-Röntgenscans via sicherem Telekonsil. Da die digitalen Daten bereits am Morgen des 08.09.2026 vollständig und in hervorragender Auflösung vorlagen, die physische Frachtsendung hingegen noch unbestimmte Zeit im internationalen Transit verweilen würde, wurde zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen auf das physische Eintreffen der Zähne verzichtet und der morphologische Abgleich unmittelbar anhand der digitalen Datensätze vorgenommen.
Befundabgleich am erhaltenen linken Unterkieferast (Quadrant 3):
Infolge der Zerstörung des Mittelgesichts war der Oberkiefer nicht verwertbar. Am erhaltenen Unterkiefersegment links zeigt sich:
• Zahn 35 (Prämolar): Klinisch intakt, kariesfrei, ohne Füllungsmaterial. Korrespondiert mit dem digitalen Karteiblatt aus Los Santos.
• Zahn 36 (Erster Molar): Zweiflächige disto-okklusale Füllungsversorgung (Komposit/Amalgam). Die Konturierung deckt sich im Wesentlichen mit der radiologischen Dichte im digitalen OPG-Scan, weist jedoch perimortale Schmelzabsplitterungen auf.
• Zahn 37 (Zweiter Molar): Zustand nach endodontischer Behandlung mit zweikanaliger Wurzelfüllung. Der apikale Verlauf korreliert mit dem digitalen Befundbericht.
• Zahn 38 (Dritter Molar): Vollständig knöchern verheiltes Alveolenbett nach operativer Weisheitszahnentfernung. Der digitale Behandlungsbericht notiert eine Extraktion vor ca. 3 Jahren.
Gutachtliche Bewertung der Odontologie: Die digitalen Original-Röntgenbefunde aus Los Santos belegen eine hinreichende morphologische Übereinstimmung mit dem Sektionsbefund, sodass das Ausbleiben des physischen Materials verfahrensökonomisch nicht ins Gewicht fällt.
Zur Identitätsklärung wurden am 07.09.2026 bei den US-Behörden in Los Santos zeitgleich zwei Maßnahmen initiiert: (a) Die förmliche Sicherstellung und Luftfracht-Überstellung archivierter Vergleichszahnfragmente (Asservat 01-B) sowie (b) Die sofortige Zuleitung aller verfügbaren digitalen Behandlungsblätter und hochauflösenden OPG-Röntgenscans via sicherem Telekonsil. Da die digitalen Daten bereits am Morgen des 08.09.2026 vollständig und in hervorragender Auflösung vorlagen, die physische Frachtsendung hingegen noch unbestimmte Zeit im internationalen Transit verweilen würde, wurde zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen auf das physische Eintreffen der Zähne verzichtet und der morphologische Abgleich unmittelbar anhand der digitalen Datensätze vorgenommen.
Befundabgleich am erhaltenen linken Unterkieferast (Quadrant 3):
Infolge der Zerstörung des Mittelgesichts war der Oberkiefer nicht verwertbar. Am erhaltenen Unterkiefersegment links zeigt sich:
• Zahn 35 (Prämolar): Klinisch intakt, kariesfrei, ohne Füllungsmaterial. Korrespondiert mit dem digitalen Karteiblatt aus Los Santos.
• Zahn 36 (Erster Molar): Zweiflächige disto-okklusale Füllungsversorgung (Komposit/Amalgam). Die Konturierung deckt sich im Wesentlichen mit der radiologischen Dichte im digitalen OPG-Scan, weist jedoch perimortale Schmelzabsplitterungen auf.
• Zahn 37 (Zweiter Molar): Zustand nach endodontischer Behandlung mit zweikanaliger Wurzelfüllung. Der apikale Verlauf korreliert mit dem digitalen Befundbericht.
• Zahn 38 (Dritter Molar): Vollständig knöchern verheiltes Alveolenbett nach operativer Weisheitszahnentfernung. Der digitale Behandlungsbericht notiert eine Extraktion vor ca. 3 Jahren.
Gutachtliche Bewertung der Odontologie: Die digitalen Original-Röntgenbefunde aus Los Santos belegen eine hinreichende morphologische Übereinstimmung mit dem Sektionsbefund, sodass das Ausbleiben des physischen Materials verfahrensökonomisch nicht ins Gewicht fällt.
| Zahn | Sektionsbefund Leichnam (Berlin) | Digitalbefund Praxis Los Santos (USA) | Gutachtliche Bewertung |
|---|---|---|---|
| Zahn 35 | Intakt, kariesfrei, keine Füllung | Befundblatt: Unbehandelt / vital | Passend |
| Zahn 36 | Disto-okklusale Füllungsversorgung | OPG-Scan: Radioopake Füllung disto-okklusal | Kongruent (perimortaler Randschaden) |
| Zahn 37 | Zweikanalige Wurzelfüllung | Röntgenbericht: Endodontische Versorgung | Kongruent im Wurzelverlauf |
| Zahn 38 | Alveolenfach knöchern verheilt (fehlt) | Akte: Status nach Osteotomie | Kongruent |
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Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie · Obduktionsprotokoll SEK-B-904/26 (Parker, Louisa)
14. Identifizierungsmerkmal II: OP-Situs & Uneindeutiger DNA-Abgleich
Die Identitätsfeststellung stützt sich auf die Konfrontation des kranialen Eingriffsortes mit dem neurochirurgischen Operationsbericht sowie den molekularbiologischen Abgleich mit dem archivierten Original-Tumorgewebe (Paraffinblock Charité #H-26/10488) der Patientin Louisa Parker:
BEFUNDDIVERGENZEN AM OPERATIONS-SITUS & DNA-LIMITATION:
1. Diskrepanzen der Trepanationsgeometrie:
Der erhaltene temporo-parietale Trepanationsrand belegt eine Fräsung von ca. 14 bis 15 mm Durchmesser. Der beigezogene Operationsbericht notiert demgegenüber lapidar eine kleindimensionierte Standardfräsung von lediglich 11 mm.
2. Diskrepanz der Knochendeckel-Refixation:
In den Knochenfragmenten des Situs finden sich zwei feine Titan-Mikroplatten (1.5 mm System) mit je zwei Mikroschrauben. Im Operationsbericht wird fälschlich die Verwendung von resorbierbaren Faden-Cerclagen beschrieben.
3. Histopathologische Abweichung:
Sowohl das Referenzpräparat (#H-26/10488) als auch die Leichengewebsreste (Asservat TU-MED-01) zeigen ein diffuses Astrozytom. Dass das Sektionsmaterial eine Proliferationsaktivität von 5,8 bis 6,2 % (Ki-67) aufweist, während der Vorbericht einen Index von unter 2,5 % festhält, ist durch biologische Tumorprogression bedingt.
4. Molekularer DNA-Vergleich (Uneindeutiges Fragmentergebnis):
Der STR-Multiplex-Abgleich zwischen der kontaminierten Leichengewebeprobe (Schläfenlappen) und dem formalinfixierten Tumor-Paraffinblock erbrachte infolge von Inhibitions- und Fixierungsartefakten lediglich an 4 von 16 Loci (TH01, vWA, D21S11, Amelogenin) ein auswertbares Signal. Sämtliche 4 Systeme stimmen überein; die restlichen 12 Loci zeigten Allelic Dropout.
GUTACHTLICHE BEWERTUNG & BEGRÜNDUNG DER IDENTITÄT:
Die dokumentierten Divergenzen im Operationsbericht sind nach rechtsmedizinischer Erfahrung auf ungenaue, schematische Dokumentationsroutinen im klinischen Alltag zurückzuführen, bei denen intraoperative Planänderungen nicht nachträglich im Textbaustein korrigiert wurden. In der Gesamtschau der Befunde – insbesondere der deckenden digitalen OPG-Zahnbefunde aus Los Santos, der anatomisch exakt passenden Lage des neurochirurgischen Trepanationsdefekts und der Übereinstimmung des seltenen astrozytären Tumorgewebes – steht die Identität der Getöteten als Louisa Parker zur vollen Überzeugung des Obduzenten fest.
1. Diskrepanzen der Trepanationsgeometrie:
Der erhaltene temporo-parietale Trepanationsrand belegt eine Fräsung von ca. 14 bis 15 mm Durchmesser. Der beigezogene Operationsbericht notiert demgegenüber lapidar eine kleindimensionierte Standardfräsung von lediglich 11 mm.
2. Diskrepanz der Knochendeckel-Refixation:
In den Knochenfragmenten des Situs finden sich zwei feine Titan-Mikroplatten (1.5 mm System) mit je zwei Mikroschrauben. Im Operationsbericht wird fälschlich die Verwendung von resorbierbaren Faden-Cerclagen beschrieben.
3. Histopathologische Abweichung:
Sowohl das Referenzpräparat (#H-26/10488) als auch die Leichengewebsreste (Asservat TU-MED-01) zeigen ein diffuses Astrozytom. Dass das Sektionsmaterial eine Proliferationsaktivität von 5,8 bis 6,2 % (Ki-67) aufweist, während der Vorbericht einen Index von unter 2,5 % festhält, ist durch biologische Tumorprogression bedingt.
4. Molekularer DNA-Vergleich (Uneindeutiges Fragmentergebnis):
Der STR-Multiplex-Abgleich zwischen der kontaminierten Leichengewebeprobe (Schläfenlappen) und dem formalinfixierten Tumor-Paraffinblock erbrachte infolge von Inhibitions- und Fixierungsartefakten lediglich an 4 von 16 Loci (TH01, vWA, D21S11, Amelogenin) ein auswertbares Signal. Sämtliche 4 Systeme stimmen überein; die restlichen 12 Loci zeigten Allelic Dropout.
GUTACHTLICHE BEWERTUNG & BEGRÜNDUNG DER IDENTITÄT:
Die dokumentierten Divergenzen im Operationsbericht sind nach rechtsmedizinischer Erfahrung auf ungenaue, schematische Dokumentationsroutinen im klinischen Alltag zurückzuführen, bei denen intraoperative Planänderungen nicht nachträglich im Textbaustein korrigiert wurden. In der Gesamtschau der Befunde – insbesondere der deckenden digitalen OPG-Zahnbefunde aus Los Santos, der anatomisch exakt passenden Lage des neurochirurgischen Trepanationsdefekts und der Übereinstimmung des seltenen astrozytären Tumorgewebes – steht die Identität der Getöteten als Louisa Parker zur vollen Überzeugung des Obduzenten fest.
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Institut für Pathologie und Forensische Traumatologie · Obduktionsprotokoll SEK-B-904/26 (Parker, Louisa)
15. Toxikologischer Vorbericht & Asservatenübersicht
Die orientierende toxikologische Vortestung sowie die gaschromatographische Vorprüfung (GC-MS) von Femoralblut und Urin erbrachte den simultanen Nachweis mehrerer pharmakologisch und toxikologisch hochaktiver Substanzklassen:
• Benzodiazepine: Nachweis von Metaboliten (u. a. Nordazepam/Flunitrazepam-Derivate) in therapeutisch bis supratherapeutisch sedierender Konzentration.
• Fentanyl: Positiver Befund im Femoralblut im nanomolaren Bereich (hochpotentes synthetisches Opioid).
• Kokain / Benzoylecgonin: Nachweis von Kokain nebst Leitisomeren und Abbauprodukten im Urin und Vollblut.
• Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB / Liquid Ecstasy): Massiv über den physiologischen postmortalen Referenzwerten liegende Konzentrationen im Vollblut (> 85 µg/ml).
Blutalkoholkonzentration (BAK): 0,00 ‰. Asservate für LKA-Toxikologie: Herzblut (30 ml), Femoralblut (20 ml), Mageninhalt (35 ml), Leberteil (100 g), Urin (25 ml).
• Benzodiazepine: Nachweis von Metaboliten (u. a. Nordazepam/Flunitrazepam-Derivate) in therapeutisch bis supratherapeutisch sedierender Konzentration.
• Fentanyl: Positiver Befund im Femoralblut im nanomolaren Bereich (hochpotentes synthetisches Opioid).
• Kokain / Benzoylecgonin: Nachweis von Kokain nebst Leitisomeren und Abbauprodukten im Urin und Vollblut.
• Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB / Liquid Ecstasy): Massiv über den physiologischen postmortalen Referenzwerten liegende Konzentrationen im Vollblut (> 85 µg/ml).
Blutalkoholkonzentration (BAK): 0,00 ‰. Asservate für LKA-Toxikologie: Herzblut (30 ml), Femoralblut (20 ml), Mageninhalt (35 ml), Leberteil (100 g), Urin (25 ml).
16. Zusammenfassende gutachtliche Epikrise & Kausalkette
1. Todesursache:
Der Tod der Louisa Parker ist eingetreten durch zentrales Atem- und Kreislaufversagen infolge eines schwersten offenen craniocerebralen Zertrümmerungs- und Berstungstraumas. Die Zertrümmerung der Hirnstammstrukturen führte zum sofortigen Hirntod. Konkurrierend: Massive Aspiration von Eigenblut.
2. Todesart:
Nicht natürlicher Tod (vorsätzliches Tötungsdelikt / Fremdverschulden gem. §§ 211, 212 StGB). Typisches Verletzungsmuster nach mindestens 5 bis 7 Schlägen mit einem schweren Vorschlaghammer (3–5 kg) gegen den Kopf.
3. Beeinflussung der Handlungs- und Willensbildungsfähigkeit:
Die toxikologische Befundkonstellation belegt das Vorliegen eines komplexen Substanzgemischs aus dämpfenden, dissoziativen und zentral stimulierenden Komponenten (Benzodiazepine, Fentanyl, GHB und Kokain). In dieser Kombination tritt eine massive neurologische Dämpfung bei gleichzeitiger Aufhebung des kognitiven Widerstandswillens ein. Aus rechtsmedizinisch-traumatologischer Sicht ist sachlich festzustellen, dass das Opfer zum Todeszeitpunkt unter einer pharmakologisch induzierten, hochgradigen Willens- und Handlungsunfähigkeit stand. Das Substanzprofil ist forensisch typisch für eine gezielte chemische Gefügigmachung (substanzgestützte Wehrlosigkeit / chemische Fixierung) vor Beginn der körperlichen Gewalteinwirkung.
4. Abschließende Identitätsfeststellung:
Aufgrund des neurochirurgischen Trepanationsbefundes, des zeitnah geführten Abgleichs mit den digital übermittelten OPG-Zahnunterlagen aus Los Santos sowie der Übereinstimmung an den auswertbaren DNA-Loci mit dem archivierten Tumor-Biopsat der Charité (#H-26/10488) steht die Identität der getöteten Person mit PARKER, Louisa (* 10.04.1992, 34 Jahre) gutachtlich fest. Die vorläufige Bezeichnung als unbekannte Person („Louisa Doe“) wird hiermit förmlich aufgehoben.
5. Verwahrung & Justizstatus:
Der Leichnam verbleibt unter gerichtlich-staatsanwaltschaftlichem Verschluss (§ 87 StPO) in der Prosektur des St.-Gertrud-Klinikums bis zur Ausfertigung der Bestattungsfreigabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin.
Der Tod der Louisa Parker ist eingetreten durch zentrales Atem- und Kreislaufversagen infolge eines schwersten offenen craniocerebralen Zertrümmerungs- und Berstungstraumas. Die Zertrümmerung der Hirnstammstrukturen führte zum sofortigen Hirntod. Konkurrierend: Massive Aspiration von Eigenblut.
2. Todesart:
Nicht natürlicher Tod (vorsätzliches Tötungsdelikt / Fremdverschulden gem. §§ 211, 212 StGB). Typisches Verletzungsmuster nach mindestens 5 bis 7 Schlägen mit einem schweren Vorschlaghammer (3–5 kg) gegen den Kopf.
3. Beeinflussung der Handlungs- und Willensbildungsfähigkeit:
Die toxikologische Befundkonstellation belegt das Vorliegen eines komplexen Substanzgemischs aus dämpfenden, dissoziativen und zentral stimulierenden Komponenten (Benzodiazepine, Fentanyl, GHB und Kokain). In dieser Kombination tritt eine massive neurologische Dämpfung bei gleichzeitiger Aufhebung des kognitiven Widerstandswillens ein. Aus rechtsmedizinisch-traumatologischer Sicht ist sachlich festzustellen, dass das Opfer zum Todeszeitpunkt unter einer pharmakologisch induzierten, hochgradigen Willens- und Handlungsunfähigkeit stand. Das Substanzprofil ist forensisch typisch für eine gezielte chemische Gefügigmachung (substanzgestützte Wehrlosigkeit / chemische Fixierung) vor Beginn der körperlichen Gewalteinwirkung.
4. Abschließende Identitätsfeststellung:
Aufgrund des neurochirurgischen Trepanationsbefundes, des zeitnah geführten Abgleichs mit den digital übermittelten OPG-Zahnunterlagen aus Los Santos sowie der Übereinstimmung an den auswertbaren DNA-Loci mit dem archivierten Tumor-Biopsat der Charité (#H-26/10488) steht die Identität der getöteten Person mit PARKER, Louisa (* 10.04.1992, 34 Jahre) gutachtlich fest. Die vorläufige Bezeichnung als unbekannte Person („Louisa Doe“) wird hiermit förmlich aufgehoben.
5. Verwahrung & Justizstatus:
Der Leichnam verbleibt unter gerichtlich-staatsanwaltschaftlichem Verschluss (§ 87 StPO) in der Prosektur des St.-Gertrud-Klinikums bis zur Ausfertigung der Bestattungsfreigabe durch die Staatsanwaltschaft Berlin.
Staatsanwaltschaft Berlin
Abteilung 232 (Kapitaldelikte) · Turmstraße 91 · 10559 Berlin
Geschäftszeichen: 232 Js 904/26
Gerichtsbeschluss: 71 Gs 4410/26
Sektion: SEK-B-904/26
Gerichtsbeschluss: 71 Gs 4410/26
Sektion: SEK-B-904/26
Bescheinigung über die Freigabe einer Leiche zur Bestattung gem. § 159 Abs. 2 StPO
In dem Todesermittlungsverfahren betreffend die am 06.09.2026 im Gleisbereich der Strecke 6088 (km 8.2) in Berlin-Pankow aufgefunden gewesene weibliche Person,
durch rechtsmedizinisches Gutachten zweifelsfrei identifiziert als: PARKER, Louisa (* 10.04.1992, im Verfahren vordem geführt als „Doe, Louisa“).
durch rechtsmedizinisches Gutachten zweifelsfrei identifiziert als: PARKER, Louisa (* 10.04.1992, im Verfahren vordem geführt als „Doe, Louisa“).
| Sektionsort & Institut: Institut für Pathologie, St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow | Obduktionsleitung / Gutachter: Dr. med. H. Behrendt (Leitender Konsiliararzt) |
| Datum der gerichtlichen Sektion: 08.09.2026 (Sektionsprotokoll liegt vor) | Todesart gem. Hauptgutachten: Nicht natürlicher Tod (§§ 211, 212 StGB) |
Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin:
- Die mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 07.09.2026 (Az. 71 Gs 4410/26) angeordnete gerichtliche Beschlagnahme der Leiche der Louisa Parker wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Der Leichnam wird zur Erdbestattung freigegeben. Eine Feuerbestattung (Kremierung) ist zur Wahrung etwaiger Nachuntersuchungsrechte ausgeschlossen.
- Die Übergabe des Leichnams aus der Prosektur des St.-Gertrud-Klinikums an das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen (Bestattungshaus St. Helena, Berlin-Pankow) wird hiermit genehmigt.
Besondere behördliche Auflagen zur Bestattung
AUFLAGE GEMÄSS § 159 ABS. 2 STPO I.V.M. BESTATTG BERLIN:
Aufgrund der im Hauptgutachten festgestellten massiven traumatischen Zerstörung des Gesichtsschädels wird zur Vermeidung seelischer Belastungen für Hinterbliebene sowie aus Gründen der Pietät jede offene Aufbahrung, Sargpräsentation oder Öffnung des Behältnisses nach Verlassen der Prosektur strikt untersagt. Der Leichnam ist vor Übergabe in der Sektionsabteilung in einen Zinksarg einzubetten und behördlich zu verlöten.
Aufgrund der im Hauptgutachten festgestellten massiven traumatischen Zerstörung des Gesichtsschädels wird zur Vermeidung seelischer Belastungen für Hinterbliebene sowie aus Gründen der Pietät jede offene Aufbahrung, Sargpräsentation oder Öffnung des Behältnisses nach Verlassen der Prosektur strikt untersagt. Der Leichnam ist vor Übergabe in der Sektionsabteilung in einen Zinksarg einzubetten und behördlich zu verlöten.
Bestätigung der Personenidentität
Die Identität der Verstorbenen steht nach Vorlage des abschließenden rechtsmedizinischen Sektionsgutachtens (Az. SEK-B-904/26) auf der Grundlage des morphologischen Abgleichs der zahnärztlichen Befunde im linken Unterkiefer (Quadrant 3) mit den digital übermittelten OPG-Vergleichsbefunden aus Los Santos, des neurochirurgischen Trepanationsbefundes sowie des histopathologischen Vergleichs mit dem archivierten Tumor-Biopsat der Charité (#H-26/10488) zweifelsfrei fest. Ein Bestattungshindernis von Seiten der Justiz besteht nicht mehr.
Verteiler: Original an Bestattungshaus St. Helena (zur Vorlage beim Friedhofsamt Pankow) · Beglaubigte Abschrift an Familie Parker / Rechtsbeistand · Prosektur St.-Gertrud-Klinikum · Zu den Akten 232 Js 904/26.
Bestattungshaus St. Helena
Traditionsbestattungen · Überführungsdienst · Erdbestattungswesen
Kavalierstraße 18 · 13187 Berlin-Pankow · Tel. (030) 478-2910
Kavalierstraße 18 · 13187 Berlin-Pankow · Tel. (030) 478-2910
VORGANGS-NR.: SH-2026-884
FRIEDHOFSKAT.: B-PK-09
FRIEDHOFSKAT.: B-PK-09
Bescheinigung über Einsargung, Zinkverlötung & Beisetzung
Ausgestellt zur Vorlage bei Behörden, Nachlassverwaltungen und Krankenanstalten
| 1. Personalien der Verstorbenen & Auftraggeber | |
|---|---|
|
Name / Vorname:
PARKER, Louisa (im Ermittlungsverfahren geführt als Doe, Louisa) |
Geburtsdaten / Alter: 10. April 1992 · 34 Jahre |
| Sterbedatum / Fundtag: 06. September 2026 (Berlin-Pankow) | Behördliche Nachweise: StA Berlin: 232 Js 904/26 · Sektion: SEK-B-904/26 |
| Auftragserteilung & Vertretung der Angehörigen: Bestattungsauftrag erteilt durch die bevollmächtigte Familienvertretung / Rechtsbeistand der Angehörigen der Familie Parker. Die Freigabe der Justizbehörden zur Bestattung wurde formell an die Angehörigen übermittelt; die Ausrichtung der Trauerfeier und Grablegung erfolgte im direkten Einvernehmen mit der Familie. | |
| 2. Übernahme, Einsargung & Versiegelung | |
|---|---|
|
Übernahme aus Prosektur:
10.09.2026 — 10:30 Uhr St.-Gertrud-Klinikum Berlin-Pankow |
Amtliche Plombierung & Verschluss:
Amtssiegel SGK-04 / Plombe LKA-Bln #0488 Zinksarg hermetisch verlötet |
| Vollzug behördlicher Auflagen: Gemäß der staatsanwaltschaftlichen Freigabeverfügung vom 09.09.2026 erfolgte keine offene Aufbahrung und keine Öffnung des Sargs im Beisein der Angehörigen. Der Leichnam wurde unmittelbar in der Prosektur in die Zinkwanne gebettet, luftdicht verschweißt und in den Überkasten aus Eichenholz eingebracht. | |
| 3. Protokoll der Erdbeisetzung | |
|---|---|
|
Beisetzungsort / Friedhof:
Friedhof Pankow III (Am Bürgerpark) 13156 Berlin |
Datum & Uhrzeit der Grablegung: 12. September 2026 — 11:30 Uhr |
|
Genaue Grablage:
Abteilung U-4 · Grabfeld 12 · Grabstelle 88 (Familiengrab / Geschlossene Ruhezone) |
Bestattungsart: Erdbestattung im Zink-/Holzsarg (Tiefgrab 2,20 m) |
Bestätigung der ordnungsgemäßen Grablegung:
Hiermit wird rechtsverbindlich bescheinigt, dass die oben bezeichnete verstorbene Person nach Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Freigabebescheinigung am 12.09.2026 im Beisein der Angehörigen auf dem Friedhof Pankow III der Erde übergeben und die Grabstätte geschlossen wurde. Die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren ist im Berliner Friedhofsregister vermerkt.
Hiermit wird rechtsverbindlich bescheinigt, dass die oben bezeichnete verstorbene Person nach Vorlage der staatsanwaltschaftlichen Freigabebescheinigung am 12.09.2026 im Beisein der Angehörigen auf dem Friedhof Pankow III der Erde übergeben und die Grabstätte geschlossen wurde. Die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren ist im Berliner Friedhofsregister vermerkt.
Bestattungshaus St. Helena e.K.
Kavalierstraße 18 · 13187 Berlin
Fachbetrieb des Bestattungsgewerbes
* BEIGESETZT: 12.09.2026 *
Kavalierstraße 18 · 13187 Berlin
Fachbetrieb des Bestattungsgewerbes
* BEIGESETZT: 12.09.2026 *
W. Falkenberg
Wilhelm Falkenberg
Geprüfter Bestattermeister / Betriebsleitung
Bestattungen St. Helena Berlin-Pankow
Geprüfter Bestattermeister / Betriebsleitung
Bestattungen St. Helena Berlin-Pankow
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Staatsanwaltschaft Berlin
ABTEILUNG 232 // KAPITALDELIKTE & INTERNATIONALER RECHTSHILFEVERKEHR
GESCHÄFTSZEICHEN: 232 Js 904/26
RECHTSHILFE-REFERENZ: IRG-US-2026-8802 (LOS SANTOS)
RECHTSHILFE-REFERENZ: IRG-US-2026-8802 (LOS SANTOS)
Dieser Aktenband wurde für den amtlichen Rechtshilfeverkehr mit den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika (LSMD) beglaubigt und ausgefertigt.
[ ENDE DES HAUPTAKTENBANDES I ]
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